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BGH Beschluss v. - KRB 11/21

Gesetze: § 30 OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 444 Abs 2 StPO

Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des unentschuldigten Ausbleibens von Nebenbetroffenen - Unentschuldigtes Ausbleiben von Nebenbetroffenen

Leitsatz

Unentschuldigtes Ausbleiben von Nebenbetroffenen

Auf nebenbetroffene juristische Personen und Personenvereinigungen ist § 74 Abs. 2 OWiG weder direkt noch analog oder ergänzend anwendbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:241221BKRB11.21.0

Fundstelle(n):
QAAAI-03906

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