Insolvenzanfechtung von Mietzahlungen für eine Photovoltaikanlage durch eine insolvente GmbH: Zahlung in Kenntnis bereits eingetretener Leistungsstörungen
Tatbestand
Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Die Schuldnerin und ihre mittlerweile ebenfalls insolvente Muttergesellschaft, die e. GmbH (nachfolgend: E. ), waren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Die E. verkaufte einzelne Photovoltaikmodule von Photovoltaikanlagen an Anleger, die Schuldnerin mietete die Anlagen von den Anlegern zurück.