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BGH Urteil v. - IX ZR 240/20

Gesetze: § 131 Abs 1 Nr 2 InsO, § 131 Abs 1 Nr 3 InsO, § 134 Abs 1 InsO, § 271 BGB, § 308 Nr 1 BGB, § 579 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB

Insolvenzanfechtung von Mietzahlungen für eine Photovoltaikanlage durch eine insolvente GmbH: Zahlung in Kenntnis bereits eingetretener Leistungsstörungen

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C.                     GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Die Schuldnerin und ihre mittlerweile ebenfalls insolvente Muttergesellschaft, die       e.    GmbH (nachfolgend: E.     ), waren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Die E.     verkaufte einzelne Photovoltaikmodule von Photovoltaikanlagen an Anleger, die Schuldnerin mietete die Anlagen von den Anlegern zurück.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:111121UIXZR240.20.0

Fundstelle(n):
GAAAI-04031

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