Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 214/18

Gesetze: Art 86 Abs 1 EGRL 83/2001, § 3a UWG, § 1 Abs 1 Nr 1 HeilMWerbG, § 7 Abs 1 S 1 HeilMWerbG, § 11 Abs 1 S 1 Nr 13 HeilMWerbG, § 78 Abs 1 S 1 AMG, § 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV, § 129 Abs 3 S 2 SGB 5, § 129 Abs 3 S 3 SGB 5, Art 34 AEUV

Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das gesamte Sortiment verschreibungspflichtiger Arzneimittel; Begriff der "Werbung für Arzneimittel" im Sinne des HWG; Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels; Verhängung des Verbots der Gewinnspielwerbung gegenüber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke - Gewinnspielwerbung II

Leitsatz

Gewinnspielwerbung II

1. Eine Werbung, die nicht auf ein bestimmtes Arzneimittel abzielt, sondern auf das gesamte Sortiment verschreibungspflichtiger Arzneimittel, das von einer Apotheke angeboten wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Titels VIII der Richtlinie 2001/83/EG (Anschluss an , GRUR 2021, 1325 Rn. 21 und 22 - DocMorris).

2. Der Begriff der "Werbung für Arzneimittel" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG stimmt nicht mit dem Begriff der "Werbung für Arzneimittel" im Sinne von Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG überein (Aufgabe , GRUR 2008, 1014 Rn. 21 - Amlodipin), sondern geht darüber hinaus und erfasst auch eine Werbung für das gesamte Warensortiment der Apotheke (Festhaltung , GRUR 2017, 635 Rn. 31 - Freunde werben Freunde; Urteil vom - I ZR 237/16, GRUR 2019, 203 Rn. 19 - Versandapotheke; Urteil vom - I ZR 206/17, GRUR 2019, 1071 Rn. 22 - Brötchen-Gutschein).

3. Die Werbung mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels zur Förderung des Verkaufs von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann sowohl als Ankündigung einer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG unzulässigen Werbegabe als auch als Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht (§ 78 Abs. 1 Satz 1 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV, § 129 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB V) verboten werden.

4. Das Verbot der Veranstaltung eines solchen Gewinnspiels kann auch gegenüber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke verhängt werden, weil es sich dabei nicht um eine nach Art. 34 AEUV verbotene Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit handelt, sondern um eine Verkaufsmodalität, die nicht geeignet ist, den Zugang von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat zum inländischen Markt zu versperren oder stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse (Anschluss an , GRUR 2021, 1325 Rn. 35 - DocMorris, m.w.N.).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:181121UIZR214.18.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2022 S. 613 Nr. 9
PAAAI-04229

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank