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BGH Beschluss v. - VIII ZR 258/20

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 123 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO

Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener Vernehmung eines Zeugen wegen widersprüchlichen Parteivortrags zur Aufklärung über Vorschäden des Fahrzeugs und/oder arglistige Täuschung zu einem erheblichen Vorschaden

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:080921BVIIIZR258.20.0

Fundstelle(n):
KAAAI-04235

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