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BFH Beschluss v. - XI B 11/21

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Leitsatz

1. NV: Aus einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG ergibt sich keine Gesamtrechtsnachfolge.

2. NV: Die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.071221.XIB11.21.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 405 Nr. 8
BB 2022 S. 935 Nr. 17
BFH/NV 2022 S. 355 Nr. 4
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 8
UStB 2022 S. 98 Nr. 4
WAAAI-04351

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