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BFH Urteil v. - I R 38/19

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 5; KAGG § 39 Abs. 1; KAGG § 40 Abs. 2; KStG § 8b;

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im Erhebungszeitraum 2002

Leitsatz

NV: Die Ausschüttungen eines Wertpapierfonds (Erträge aus Streubesitzbeteiligung) unterlagen im Erhebungszeitraum 2002 beim Anteilsscheininhaber der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung auch insoweit, als sie auf Dividendenerträgen des Fonds beruhen, die dieser im Erhebungszeitraum 2001 aus seiner Beteiligung an Körperschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vereinnahmt hatte. Verfassungs- und Unionsrecht stehen dem nicht entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.110821.IR38.19.0

Fundstelle(n):
AG 2022 S. 445 Nr. 12
BFH/NV 2022 S. 334 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2022 S. 196
GAAAI-04352

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