Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im Erhebungszeitraum 2002
Leitsatz
NV: Die Ausschüttungen eines Wertpapierfonds (Erträge aus Streubesitzbeteiligung) unterlagen im Erhebungszeitraum 2002 beim Anteilsscheininhaber der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung auch insoweit, als sie auf Dividendenerträgen des Fonds beruhen, die dieser im Erhebungszeitraum 2001 aus seiner Beteiligung an Körperschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vereinnahmt hatte. Verfassungs- und Unionsrecht stehen dem nicht entgegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2021:U.110821.IR38.19.0
Fundstelle(n): AG 2022 S. 445 Nr. 12 BFH/NV 2022 S. 334 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2022 S. 196 GAAAI-04352