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OFD Berlin - St 174 - S 2282 a- 1/02

Ansatz des zustehenden Kindergeldes im Jahr der Geburt des Kindes und in anderen Fällen mit dem Jahresbetrag


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Interne Sachstandsinformation vom - Az.:
St 174 - S 2282a - 2/00
St 153 - S 0622   - 1/00

Der Gesetzgeber hat aus Anlass der Entscheidungen des zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Rahmen des Familienförderungsgesetzes § 53 in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. § 53 EStG regelt, in welcher Höhe das Existenzminimum eines Kindes in den Jahren 1983 bis 1995 steuerfrei zu belassen ist. Die Finanzämter haben inzwischen die Einkommensteuerfestsetzungen der betreffenden Jahre von Amts wegen überprüft und in vielen Fällen die Einkommensteuer herabgesetzt. Aufgrund einer Entscheidung des ) können aber jetzt einige Eltern in den Genuss weiterer Steuererstattungen kommen: Für die Prüfung, ob die Steuerfreistellung bereits erfolgt ist, wird die finanzielle Entlastung durch das Kindergeld und den tatsächlich abgezogenen Kinderfreibetrag der Steuerersparnis durch den in § 53 EStG ausgewiesenen Betrag gegenübergestellt. Dabei hat die Finanzverwaltung bisher den auf den Sockelbetrag begrenzten Anspruch auf Kindergeld immer mit dem Jahresbetrag angesetzt. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhof...

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