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BGH Beschluss v. - VII ZB 19/21

Gesetze: § 485 Abs 1 ZPO, § 485 Abs 2 ZPO, § 18 Abs 4 VOB B

VOB-Vertrag: Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bei Vorliegen einer Schiedsgutachtenabrede

Leitsatz

Eine Schiedsgutachtenabrede nach § 18 Abs. 4 VOB/B steht jedenfalls einer vorherigen oder parallelen Durchführung eines auf § 485 Abs. 2 ZPO gestützten selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich entgegen, soweit das Beweisthema des beabsichtigen Beweisverfahrens sich mit dem gegenständlichen Anwendungsbereich der Schiedsgutachtenabrede deckt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:260122BVIIZB19.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 1389 Nr. 19
NJW 2022 S. 8 Nr. 14
ZIP 2022 S. 2308 Nr. 45
MAAAI-04859

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