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BGH Urteil v. - X ZR 147/17

Gesetze: § 78 Abs 1 S 3 ZPO, § 128 Abs 4 ZPO, § 306 ZPO, § 544 Abs 6 S 1 ZPO, § 555 Abs 1 ZPO, § 555 Abs 3 ZPO

Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Erklärung des Klageverzichts durch zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten - Verzichtsurteil

Leitsatz

Verzichtsurteil

1. § 306 ZPO findet im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung. Eine Zulassung der Revision und eine mündliche Verhandlung sind nicht erforderlich (Aufgabe von , Rn. 3; Urteil vom - X ZR 102/85, NJW 1988, 210).

2. Abweichend von § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO kann der Klageverzicht in dieser Verfahrenslage auch vom zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers wirksam erklärt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:141221UXZR147.17.1

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 790 Nr. 11
DAAAI-04862

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