Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Erklärung des Klageverzichts durch zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten - Verzichtsurteil
Leitsatz
Verzichtsurteil
1. § 306 ZPO findet im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde entsprechende Anwendung. Eine Zulassung der Revision und eine mündliche Verhandlung sind nicht erforderlich (Aufgabe von , Rn. 3; Urteil vom - X ZR 102/85, NJW 1988, 210).
2. Abweichend von § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO kann der Klageverzicht in dieser Verfahrenslage auch vom zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers wirksam erklärt werden.