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BAG Urteil v. - 5 AZR 137/21

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 287 Abs 2 ZPO, § 37 Abs 1 TV-L

Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten sowie von im häuslichen Bereich vorgenommenen Umkleide- und Rüstzeiten)

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revision über die Verpflichtung des beklagten Landes, Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten zu vergüten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:131021.U.5AZR137.21.0

Fundstelle(n):
EAAAI-04973

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