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BFH Beschluss v. - VIII R 6/21

Gesetze: FGO § 56 Abs. 2;

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

Leitsatz

NV: Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, dass ein vom Prozessbevollmächtigten zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz (hier: die Revisionsbegründung) verloren gegangen sei, ist innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO darzulegen, wie der Postausgang und die Fristenkontrolle organisiert sind und durch welche organisatorischen Maßnahmen die ordnungsgemäße Überwachung der konkreten Frist unter normalen Umständen gewährleistet ist (Anschluss an Rechtsprechung, vgl. , BFH/NV 2011, 445).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.141221.VIIIR6.21.0- 4 -

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 469 Nr. 9
BFH/NV 2022 S. 332 Nr. 4
DStR-Aktuell 2022 S. 14 Nr. 9
NJW 2022 S. 10 Nr. 11
CAAAI-05000

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