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BGH Urteil v. - KZR 66/15

Gesetze: § 315 Abs 3 BGB, Art 102 Abs 1 AEUV, Art 4 Abs 5 EGRL 14/2001, Art 30 Abs 1 EGRL 14/2001, Art 30 Abs 3 EGRL 14/2001, Art 30 Abs 5 EGRL 14/2001, Art 30 Abs 6 EGRL 14/2001

Überprüfung von Stationsentgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur: Zulässigkeit einer Billigkeitskontrolle; Anwendbarkeit des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots

Tatbestand

Die Klägerin, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG, ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Sie unterhält etwa 5.400 Bahnhöfe in Deutschland. Die Beklagte, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, nutzt Bahnhöfe der Klägerin in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:220621UKZR66.15.0

Fundstelle(n):
FAAAI-05051

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