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BGH Urteil v. - IX ZR 111/20

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO, § 134 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 BGB, § 817 S 2 BGB

Rückgewährklage des Insolvenzverwalters: Schenkungsanfechtung bei Zahlungen von Basisdividenden und Übergewinnbeteiligung im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems: Kenntnis der Schuldnerin von fehlender Leistungspflicht

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P.        AG, vormals F.                AG (nachfolgend: Schuldnerin). Die Schuldnerin war zusammen mit anderen Gesellschaften der sogenannten I.    -Gruppe auf dem unregulierten Kapitalmarkt tätig. Der Beklagte zeichnete bei der Schuldnerin zu einem nicht näher benannten Zeitpunkt Genussrechte, welchen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde lagen, wonach an die Genussrechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von Jahresüberschüssen jährlich eine Basisdividende und eine Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet werden sollten (vgl. zum Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - IX ZR 247/19, NJW 2021, 234 Rn. 1). Die Jahresabschlüsse der Schuldnerin für die Jahre 2010 bis 2013 wiesen Jahresüberschüsse aus. Dementsprechend erhielt der Beklagte von der Schuldnerin in den Jahren 2010 bis 2013 Ausschüttungen auf Basisdividende und Übergewinn in Höhe von insgesamt 11.232,59 € ausbezahlt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:021221UIXZR111.20.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 10
UAAAI-05101

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