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BVerwG Beschluss v. - 3 BN 6/21

Gesetze: Art 12 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 44 HeilBerG BR, § 20 ÄWeitBiO BR

Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" für Ärzte in Bremen

Leitsatz

Die Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" in der Weiterbildungsordnung einer Landesärztekammer greift nicht in die Berufsfreiheit von Ärzten ein, die die Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert haben und die Zusatzbezeichnung weiter führen dürfen; sie kommt einem solchen Eingriff auch nicht funktional gleich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2022:110122B3BN6.21.0

Fundstelle(n):
DAAAI-05111

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