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BGH Urteil v. - XII ZR 46/21

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 535 BGB, § 538 BGB

Beschädigung der Mietsache: Vertretenmüssen der nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckten Beschädigung einer Tennishalle

Leitsatz

Ein Tennisspieler kann eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht gedeckte Beschädigung der Tennishalle, in der er einen Tennisplatz gemietet hat, auch dann zu vertreten haben, wenn ihm kein Verstoß gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF) angelastet werden kann (im Anschluss an Senatsurteil vom - XII ZR 79/17, NJW-RR 2018, 1103).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:020222UXIIZR46.21.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2022 S. 590 Nr. 9
AAAAI-05326

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