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BAG Urteil v. - 6 AZR 154/21

Gesetze: § 7 Halbs 1 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 533 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO

Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

Leitsatz

Führt der Arbeitnehmer eine ihm im Laufe des Berufungsverfahrens zugegangene Kündigung dadurch in das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht ein, dass er einen Kündigungsschutzantrag gemäß § 4 Satz 1 KSchG stellt und damit zugleich einen im Berufungsverfahren angefallenen allgemeinen Feststellungsantrag punktualisiert, stellt dies gemäß § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung dar. § 533 ZPO findet deshalb keine Anwendung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:161221.U.6AZR154.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 31
NJW 2022 S. 2428 Nr. 33
YAAAI-05425

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