Verbandsklageverfahren: Bindungswirkung eines Unterlassungsurteils für Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks für den Individualprozess bei nachfolgender Gesetzesänderung
Leitsatz
Der von einem Unterlassungsurteil im Verbandsklageverfahren ausgehenden Bindungswirkung für den Individualprozess steht eine spätere Gesetzesänderung nicht entgegen, soweit in dem Individualprozess die Wirksamkeit einer Bestimmung im Streit steht, die vor dieser Gesetzesänderung in den Vertrag einbezogen worden ist.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:270122UIIIZR4.21.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 1322 Nr. 18 NJW-RR 2022 S. 621 Nr. 9 LAAAI-05438