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BFH Urteil v. - X R 13/20

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b; EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsätze 1 und 2; AEUV Art. 45;

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom  - X R 11/20 und X R 28/20: Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU

Leitsatz

NV: Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG „keinerlei“ steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.101121.XR13.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 407 Nr. 5
TAAAI-05457

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