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BFH Urteil v. - X R 14-16/20

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3 Satz 1,; AEUV § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsätze 1 und 2;

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit : Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU

Leitsatz

NV: Vorsorgeaufwendungen, die bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit bereits vom Beschäftigungsstaat im Rahmen der Besteuerung der dort erzielten und im Inland steuerfreien Einnahmen zum Abzug zugelassen wurden, sind im Rahmen der inländischen Besteuerung nicht nochmals als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:U.101121.XR14.20.0

Fundstelle(n):
DAAAI-05458

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