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BGH Beschluss v. - IX ZB 10/21

Gesetze: § 294 Abs 1 InsO

Restschuldbefreiungsverfahren: Beseitigung der Verstrickung einer gepfändeten Forderung

Leitsatz

Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des Restschuldbefreiungsverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (Fortführung von , ZIP 2021, 644).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:021221BIXZB10.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 12
NJW-RR 2022 S. 561 Nr. 8
WM 2022 S. 475 Nr. 10
ZIP 2022 S. 602 Nr. 12
BAAAI-05518

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