Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungseinstellung des Schuldners aufgrund von dessen schleppendem Zahlungsverhalten
Leitsatz
1. Wird die Verbindlichkeit, welche die Annahme einer Zahlungseinstellung des Schuldners trägt, erfüllt oder gestundet, und will der Verwalter die Vermutung der Fortdauer der Zahlungseinstellung für sich in Anspruch nehmen, kann er unter dem Gesichtspunkt der sekundären Darlegungslast gehalten sein, zum Zahlungsverhalten des Schuldners im Übrigen, insbesondere zu weiterhin nicht bedienten Verbindlichkeiten des Schuldners vorzutragen.
2. Bezieht sich ein im Wesentlichen gleichbleibendes, dauerhaft schleppendes Zahlungsverhalten des späteren Schuldners auch auf einen Zeitraum, in dem der Schuldner seine Zahlungen unstreitig noch nicht eingestellt hatte, kann aus dem Zahlungsverhalten nicht auf eine später eingetretene Zahlungseinstellung geschlossen werden.
3. Einem Anfechtungsgegner, der nur das Zahlungsverhalten des Schuldners ihm gegenüber kennt, fehlt in der Regel der für die Beurteilung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit erforderliche Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:100222UIXZR148.19.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 577 Nr. 11 BB 2022 S. 655 Nr. 12 DB 2022 S. 655 Nr. 11 DStR 2022 S. 1324 Nr. 26 DStR 2022 S. 1562 Nr. 30 DStR-Aktuell 2022 S. 14 Nr. 11 GmbH-StB 2022 S. 106 Nr. 4 NJW 2022 S. 9 Nr. 12 NJW-RR 2022 S. 483 Nr. 7 WM 2022 S. 477 Nr. 10 ZIP 2022 S. 4 Nr. 10 ZIP 2022 S. 537 Nr. 11 LAAAI-05571