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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 6 AS 413/20

Der Kläger begehrt (sinngemäß) die Fortsetzung eines erstinstanzlichen Klageverfahrens, in dem es um eine (von dem Beklagten bereits anerkannte) Zinsforderung i.H.v. 23,12 € auf eine von dem Beklagten geleistete Nachzahlung ging.

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Fundstelle(n):
MAAAI-05669

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