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BFH Beschluss v. - XI B 5/21

Gesetze: AO § 171 Abs. 3a; AO § 174 Abs. 4 und Abs. 5; FGO § 60 Abs. 1; FGO § 128 Abs. 1;

Zur Beiladung nach § 174 Abs. 5 AO

Leitsatz

NV: Auch wenn das FA den Antrag auf Beiladung ausdrücklich auf § 60 Abs. 1 FGO gestützt hat, kann er auf eine Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO zielen, um die Möglichkeit einer späteren Inanspruchnahme der Beizuladenden zu sichern.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.151221.XIB5.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 145 Nr. 5
BFH/NV 2022 S. 405 Nr. 5
LAAAI-05733

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