Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei außergewöhnlich langer Zeitdauer denkbar
Leitsatz
1. NV: Eine Erbengemeinschaft ist mit Übertragung ihrer gesamten Anteile auf eine einzige Person vollbeendet.
2. NV: Ein außergewöhnlich langer Zeitraum steht der Annahme einer Betriebsunterbrechung nicht entgegen.
3. NV: Ebenso wenig steht es der Annahme einer Betriebsunterbrechung entgegen, dass der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen von einer (Erbes-)Erbengemeinschaft gehalten werden.
Fundstelle(n): BFH/NV 2022 S. 414 Nr. 5 EStB 2022 S. 164 Nr. 5 ErbStB 2022 S. 125 Nr. 5 KÖSDI 2022 S. 22679 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2022 S. 728 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2022 S. 273 VAAAI-05734