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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Beschluss v. - 4 V 17/21

Gesetze: UStG § 1 ; UStG § 10

Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenen Fitnessstudio als steuerpflichtiges Entgelt

Leitsatz

Der Monatsbeitrag, welchen ein Mitglied eines Fitnessstudios leistet, obgleich das Fitnessstudio in dem fraglichen Monat aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Eindämmung der Coronapandemie geschlossen ist, ("Lockdown"), kann ein Entgelt darstellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2022 S. 301
UStB 2022 S. 136 Nr. 5
FAAAI-06062

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