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BAG Urteil v. - 5 AZR 335/21

Gesetze: § 611a Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 1 BGB

Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger für die Ausübung seiner Tätigkeit als Fahrradlieferant ein internetfähiges Mobiltelefon mit Datennutzungsmöglichkeit bereitzustellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:101121.U.5AZR335.21.0

Fundstelle(n):
YAAAI-06193

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