Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Zumutbarkeit der Klageerhebung nach Kenntniserlangung; Herausgabe des durch die unerlaubte Handlung erlangten Etwas nach Eintritt der Verjährung
Leitsatz
1. Zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall (hier: EA 189).
2. Jedenfalls in mehraktigen Fällen wie bei dem Kauf eines von dem Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebrachten und von dem Geschädigten erst später von einem Dritten erworbenen Gebrauchtwagens führt der letztgenannte Erwerbsvorgang zu keiner Vermögensmehrung im Sinne von § 852 Satz 1 BGB auf Seiten des Herstellers.
Fundstelle(n): BB 2022 S. 1168 Nr. 21 BB 2022 S. 385 Nr. 8 BB 2022 S. 642 Nr. 12 NJW 2022 S. 1311 Nr. 18 WM 2022 S. 1444 Nr. 29 ZIP 2022 S. 1158 Nr. 23 ZIP 2022 S. 4 Nr. 7 LAAAI-06222