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BGH Urteil v. - VI ZR 543/20

Gesetze: § 31 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig

Leitsatz

Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:080222UVIZR543.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 8 Nr. 13
TAAAI-06228

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