Öffentliche Übernahme einer Aktiengesellschaft: Anspruch der Aktionäre auf angemessene Gegenleistung
Tatbestand
Die Klägerinnen hielten Aktien der vormaligen C. AG. Die Beklagte gab am 28. Februar 2014 ein auf den Erwerb sämtlicher Aktien der C. AG gerichtetes öffentliches Übernahmeangebot zum Preis von 23,50 € je Aktie ab. Die Angebotsunterlage, in der die Vorerwerbe und die Festsetzung des Angebotspreises näher erläutert wurden, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) geprüft und gestattet. In der Angebotsunterlage wurden Anleihekäufe der Beklagten bzw. einer mit ihr gemeinsam handelnden Person im Oktober 2013 und Januar 2014 sowie der Erwerb von Aktien der C. AG durch Ausübung eines Wandlungsrechts offenbart. In den Erläuterungen zur Festsetzung der Angebotsgegenleistung führte die Angebotsunterlage aus, die Anleiheerwerbe seien für die Bestimmung der Mindestgegenleistung nicht erheblich. Vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage hatte die BaFin der Beklagten die Auskunft erteilt, derivativ erworbene Wandelschuldverschreibungen seien nicht mindestpreisrelevant. Die Klägerinnen nahmen das Übernahmeangebot nicht an.