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BVerwG Beschluss v. - 5 P 3/20

Gesetze: § 65 Abs 2 Nr 2 Alt 1 PersVG ND 2016, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 29b Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 29b Abs 1 S 2 TVÜ-VKA, § 29a Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 29a Abs 1 S 2 TVÜ-VKA

Mitbestimmung bei Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA

Leitsatz

Die durch einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA ausgelöste Rechtsanwendung des Dienststellenleiters unterliegt - wenn der Antrag abgelehnt wird - als (Neu-)Eingruppierung der Mitbestimmung des Personalrats nach § 65 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 NPersVG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:191021B5P3.20.0

Fundstelle(n):
SAAAI-06331

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