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BGH Urteil v. - I ZR 73/08

Gesetze: § 425 Abs 2 HGB, § 254 Abs 1 BGB

Frachtführerhaftung: Mitverschulden des Versenders am Ladungsverlust bei Kenntnis von Organisationsmängeln

Tatbestand

Die Klägerin ist Transportversicherer der T. GmbH in Dortmund (im Weiteren: Versenderin zu 1) und der C. GmbH in Stuttgart (im Weiteren: Versenderin zu 2). Sie nimmt die Beklagte, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, aus abgetretenem Recht der Versenderinnen wegen Verlusts von Transportgut in zwei Fällen auf Schadensersatz in Anspruch. Beide Versenderinnen nehmen am sogenannten EDI-Versandverfahren der Beklagten teil.

Fundstelle(n):
OAAAI-06850

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