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§ 39 EStG; Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten 2004
Das IV C 5 – S 2363 – 21/03 – Anordnungen über die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2004 und das Muster der Lohnsteuerkarten 2004 bekannt gegeben.
Im Einzelnen wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen:
1. Grundlagen
Für die Ausstellung und Aushändigung der Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2004 sind zu beachten:
das amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2003
das amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2002,
das o. a. BMF-Schreiben.
2. Stellung der Gemeinden
Die Gemeinden sind insoweit, als sie Lohnsteuerkarten auszustellen sowie Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten vorzunehmen und zu ändern haben, örtliche Landesfinanzbehörden. Sie sind insoweit verpflichtet, den Anweisungen des örtlich zuständigen Finanzamts nachzukommen. Das Finanzamt kann erforderlichenfalls Verwaltungsakte, für die eine Gemeinde sachlich zuständig ist, selbst erlassen (§ 39 Abs. 6 EStG).
3. Aufbewahrung der Lohnsteuerkarten
Aus gegebenem Anlass werden die Gemeinden und Kommunalen Gebietsrechenzentren gebeten, den Diebstahl von Lohnsteuerkarten sofort der OFD Ffm, Besitz- und Verkehrssteuerabteilung, Referat St II 3, Postfach 11 14 31, 60049 Frankfurt am Main, anzuzeigen.