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§ 15 UStG Zuordnung und Auftellung von Vorsteuerbeträgen In Zusammenhang mit der Errichtung von Baumaßnahmen
Nach Abschnitt 208 Abs. 2 Satz 11 UStR 2000 kommt beim Erwerb, nicht jedoch bei der Herstellung von Gebäuden auch eine Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Ertragswerte zur Verkehrswertermittlung in Betracht (vgl. BStBl 1998 S. II 492 - und vom - BStBl 1998 S. II 525).
Das Finanzgericht Köln hat es in seinem Urteil vom - 1 K 3403/00 (EGF 2000, Seite 1284) ebenfalls als sachgerecht angesehen, bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze vorzunehmen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: V R 52/00).
Der BFH hat mit Urteilen vom über die folgenden Revisionen entschieden und die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung im Sinne von § 15 Abs. 4 UStG angesehen:
V R 52/00 - Vorinstanz FG Köln - siehe oben
V R 28/01 - Vorinstanz
V R 32/01 - Vorinstanz
V R 75/00 - Vorinstanz
V R 1/01 - Vorinstanz
Während die Urteile zu 1. bis 4. bisher nicht amtlich veröffentlicht wurden, wir...