Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, Anwendungsbereich des , BStBl 2001 II S. 658)
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und zum Anwendungsbereich des , BStBl 2001 II S. 658) Folgendes:
I. Allgemeines
1 Mit Urteil vom (V R 97/98, a.a.O.) hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und insbesondere unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine einheitliche steuerpflichtige Leistung angenommen. Abschnitt 86 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 (UStR) ist insoweit nicht mehr anwendbar.
2 Für die Beurteilung, ob eine einheitliche Leistung anzunehmen ist, sind die durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen, nach denen zum einen jede Dienstleistung in der Regel eine eigene, selbständige Leistung ist, zum anderen aber eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden darf. Es ist das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermi...