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BGH Urteil v. - II ZR 69/13

Gesetze: § 249 BGB, § 7a Abs 7 S 1 EStG, § 287 ZPO, § 1 Abs 1 S 2 FöGbG

Schadensersatz bei Kapitalanlagen: Anrechnung von Steuervorteilen aus Sonderabschreibungen

Tatbestand

Der Kläger verlangt Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Er beteiligte sich im Jahr 1997 mit 100.000 DM nebst 5 % Agio über einen Treuhandkommanditisten an dem geschlossenen Immobilienfonds D.                     GmbH & Co.             M.        und Be.   , R.   straße KG (im Folgenden: Fonds). Unter Berufung auf verschiedene Prospektmängel begehrt er von der Beklagten zu 1) als Gründungskomplementärin und der Beklagten zu 2) als Gründungskommanditistin des Fonds im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung der Beteiligung.

Fundstelle(n):
BAAAI-12727

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