Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BewG Leerstand von Geschäftsgrundstücken
Zur Bearbeitung von Anträgen, den Leerstand von Geschäftsgrundstücken zu berücksichtigen, verweist die OFD auf den Beschluss vom , II B 52/02 (BFH/NV 2003 S. 8), in dem der BFH u. a. folgenden Leitsatz aufgestellt hat:
”Bei der Schätzung des Einheitswerts von im Beitriftsgebiet gelegenen Geschäftsgrundstücken auf den lassen sich die Wertverhältnisse nicht aus den aktuellen Verhältnissen am Grundstücksmarkt ableiten.
Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung kann die derzeitige Unverkäuflichkeit oder Unvermietbarkeit nicht berücksichtigt werden, da sich Veränderungen der Marktverhältnisse innerhalb eines Hauptfeststellungszeitraums bei der Einheitsbewertung nicht auswirken dürfen.”
In dem zum Beschluss führenden Sachverhalt begehrte ein Stpfl. im Zusammenhang mit dem Leerstand eines Fabrikgrundstücks und dessen Unverkäuflichkeit die Minderung des Einheitswerts und die Ableitung des Einheitswerts aus dem tatsächlichen Verkehrswert.
Der BFH begründete seine Entscheidung wie folgt:
Die durchschnittlichen Herstellungskosten auf den sind anhand der gleich lautenden Erlasse vom (BStBl 1993 I S. 467) i.d.F. vom (BStBl 1996 I S. 1118) zu schätzen. Gemessen an den Vorgaben des § 10 Abs. 1 BewG DDR kann nur ...