Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 25 ErbStG Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft i.S. des § 428 BGB (§§ 10, 25 ErbStG)
Es ist gefragt worden, unter welchen Voraussetzungen in Fällen, in denen ein Eigentümer schenkweise einen Vermögensgegenstand gegen das Einräumen von Renten- bzw. Nutzungsrechten für sich und einen Dritten als Gesamtgläubiger überträgt, auch eine sofort zu besteuernde Schenkung des Eigentümers an den Dritten vorliegt. Sind dabei der Schenker und dessen Ehegatte Gesamtgläubiger eines eingeräumten Nutzungsrechts, das erst mit dem Tod des Längerlebenden erlöschen soll, stellt sich die zusätzliche Frage, ob beim Tod des erstversterbenden Ehegatten die nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gestundete Steuer teilweise fällig wird.
Die Erbschaftsteuer-Referatsleiter stimmten überein, dass im Fall einer Gesamtgläubigerschaft die Schenkung des anteiligen Renten- oder Nutzungsrechts an den Dritten ausgeführt ist (§ 9 ErbStG), wenn diesem im Innenverhältnis zwischen dem Schenker und dem Dritten ein eigener Anspruch zusteht und er gegenüber dem bisherigen Eigentümer nicht zum vollen Ausgleich verpflichtet ist. In diesem Zeitpunkt tritt die Bereicherung des Dritten auf Kosten des bisherigen Eigentümers ein. Soweit keine anderen Vereinbarungen ersichtlich sind oder nachgewiesen werden, kann von einer - sofortigen - Berechtigung der Gesam...