Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 220/12

Gesetze: § 12 UrhWahrnG, § 16 UrhWahrnG

Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft: Abschluss eines neuen Gesamtvertrags für Tanz- und Ballettschulen; Darlegungs-und Beweislast der Verwertungsgesellschaft für Unangemessenheit der Vergütung im bisherigen Gesamtvertrag; Verteilung der Vergütung zwischen Musikurhebern und Leistungsschutzberechtigten

Tatbestand

Die Klägerin, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), nimmt urheberrechtliche Leistungsschutzrechte und Beteiligungsansprüche von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Musikvideoproduzenten wahr.

Fundstelle(n):
WAAAI-14097

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank