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BGH Urteil v. - X ZR 67/13

Gesetze: Art 54 EuPatÜbk, § 3 PatG

Patentnichtigkeitsklage: Offenbarung eines erfundenen Übertragungspapiers für Tintenstrahldrucker; Beurteilung der Neuheitsschädlichkeit einer Vorveröffentlichung; Offenbarung einer chemischen Strukturformel

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 1 102 682 (Streitpatents), das - unter Inanspruchnahme einer niederländischen Prioritätsanmeldung vom 29. Juli 1998 - am 28. Juli 1999 angemeldet wurde. Das Streitpatent umfasst achtzehn Patentansprüche, von denen die Patentansprüche 1, 13 und 16 bis 18 in der Verfahrenssprache folgenden Wortlaut haben:

Fundstelle(n):
PAAAI-14620

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