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BAG Urteil v. - 4 AZR 570/08

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 5 TVG

Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Tatbestand

Die Parteien streiten über Restlohnansprüche der Klägerin für die Zeit von August 2003 bis September 2006.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAI-18382

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