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BAG Urteil v. - 3 AZR 557/08

Gesetze: § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 4 S 2 BGB

Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

Leitsatz

Eine Versorgungsordnung, die für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Betriebsrente eine "versicherungsmathematische Herabsetzung" vorsieht, ohne deren Höhe genau anzugeben, ist zumindest bei Eintritt des Versorgungsfalls bis zum Jahr 2002 dahingehend auszulegen, dass ein Abschlag von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorzunehmen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAI-18776

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