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BAG Urteil v. - 10 AZR 579/09

Gesetze: § 28 Abs 3 TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG, § 6 Abs 5 ArbZG

Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte/VKA

Leitsatz

Bereitschaftsdienststunden, die in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet werden, sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA und lösen den tariflichen Anspruch auf Zusatzurlaub aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAI-18959

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