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BAG Urteil v. - 6 AZR 132/10

Gesetze: § 102 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 44b SGB 2 vom

Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

Leitsatz

Wird ein Arbeitnehmer eines öffentlichen Arbeitgebers von diesem einer in der Rechtsform einer GmbH gebildeten Arbeitsgemeinschaft zur Dienstleistung zugewiesen, ist grundsätzlich vor der Kündigung des Arbeitnehmers nicht der bei der Arbeitsgemeinschaft gebildete Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG anzuhören, sondern der beim Arbeitgeber errichtete Personalrat zu beteiligen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAI-19139

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