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BAG Urteil v. - 4 AZR 366/09

Gesetze: § 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG

Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

Leitsatz

Eine tarifvertragliche Inhaltsnorm, die eine den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Leistung dadurch absichert, dass sie für den Fall einer Kompensationsleistung des Arbeitgebers an nicht oder anders organisierte Arbeitnehmer das Entstehen eines entsprechend erhöhten Anspruchs für die Gewerkschaftsmitglieder vorsieht (sog. Spannenklausel), ist wegen Überschreitung der Tarifmacht unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAI-19141

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