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BAG Urteil v. - 9 AZR 189/10

Gesetze: § 7 Abs 1 BUrlG, § 133 BGB, § 157 BGB

Urlaubsgewährung - Freistellung im Vorgriff auf das kommende Urlaubsjahr - Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers

Leitsatz

1. Bei einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung zum Zweck der Erfüllung des Urlaubsanspruchs auch - soweit kein abweichender Festlegungswunsch des Arbeitnehmers verbindlich ist - im Vorgriff auf das Urlaubsjahr abgeben.

2. Die Erklärung muss so eindeutig sein, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, ob der Anspruch auf den gekürzten Vollurlaub oder der Anspruch auf den Vollurlaub erfüllt werden soll. Zweifel gehen zulasten des Erklärenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAI-19173

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