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BAG Urteil v. - 9 AZR 197/10

Gesetze: § 17 Abs 1 S 1 BEEG, § 1 TVG, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 286 Abs 2 Nr 3 BGB, § 287 S 2 BGB, § 249 Abs 1 BGB

Kürzung des Erholungsurlaubs während der Elternzeit - § 17 des Manteltarifvertrags Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes

Leitsatz

Für die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann gekürzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAI-19179

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