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BAG Urteil v. - 4 AZR 268/09

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 77 Abs 3 BetrVG, § 1 TVG

(Anspruch auf dynamische Anwendung der Tarifverträge eines anderen Tarifbereichs - arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - Sperrwirkung gemäß § 77 Abs 3 BetrVG - Gesamtzusage - betriebliche Übung)

Tatbestand

Die Parteien streiten über die dynamische Anwendung der Entgelttarifverträge der Bauwirtschaft auf ihr Arbeitsverhältnis und sich daraus ergebende Zahlungsansprüche.

Fundstelle(n):
FAAAI-19191

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