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BAG Urteil v. - 8 AZR 312/10

Gesetze: § 134 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 622 Abs 2 Nr 5 BGB, § 147 Abs 2 BGB, § 150 Abs 1 BGB, § 151 BGB, § 611 Abs 1 BGB

Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges Ausscheiden aus dem Betrieb

Leitsatz

Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann in Anbetracht eines nachfolgenden Betriebsübergangs wirksam, wenn er auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber gleichzeitig verbindlich in Aussicht gestellt worden war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAI-19312

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