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BAG Beschluss v. - 1 ABR 2/10

Gesetze: § 99 Abs 1 BetrVG, § 100 BetrVG, § 80 Abs 2 BetrVG, Art 9 Abs 3 GG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO

Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

Leitsatz

Der Betriebsrat eines abgebenden Betriebs hat bei einer arbeitskampfbedingten Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb des Arbeitgebers nicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen. Das gilt unabhängig davon, ob der abgebende Betrieb in den Arbeitskampf einbezogen ist oder nicht.

Fundstelle(n):
YAAAI-19565

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