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BAG Urteil v. - 5 AZR 61/11

Gesetze: § 11b SGB 2, § 115 Abs 1 SGB 10, § 34b SGB 2, § 34a SGB 2 vom

(Umfang des Forderungsübergangs nach § 115 Abs 1 SGB 10 bei Leistungen nach dem SGB 2 - Bedarfsgemeinschaft)

Leitsatz

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß § 34a SGB II aF, § 34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach § 115 SGB X.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAI-19643

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